Bei verspäteter Zahlung von Steuern oder Verwaltungskosten
fallen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat an.
Trotz früherer Zweifel bestätigt der BFH: Die Höhe der
Säumniszuschläge ist spätestens seit dem Zinsanstieg
2022 verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom
- März 2025, X B 21/25).