Säumniszuschläge sind rechtens
Bei verspäteter Zahlung von Steuern oder Verwaltungskostenfallen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat an.Trotz früherer Zweifel bestätigt der BFH: Die Höhe derSäumniszuschläge ist spätestens seit dem Zinsanstieg2022 verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom