Säumniszuschläge sind rechtens

Bei verspäteter Zahlung von Steuern oder Verwaltungskosten
fallen Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat an.
Trotz früherer Zweifel bestätigt der BFH: Die Höhe der
Säumniszuschläge ist spätestens seit dem Zinsanstieg
2022 verfassungsrechtlich unbedenklich (Beschluss vom

  1. März 2025, X B 21/25).

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